Medizinisches Cannabis – Therapieoption mit Potenzial bei chronischen Erkrankungen

Cannabis ist seit Jahren als verschreibungspflichtiges Arzneimittel in Deutschland zugelassen. Durch die Legalisierung von Cannabis im nicht-medizinischen Bereich (seit 2024) hat sich zwar die gesellschaftliche Wahrnehmung verändert – medizinisches Cannabis bleibt jedoch ein kontrolliertes Arzneimittel mit klaren medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

In meiner Praxis betrachten wir Cannabis nicht als Lifestyle-Produkt, sondern als ärztlich verantwortete Ergänzung bei bestimmten chronischen Erkrankungen, insbesondere wenn andere Therapien nicht ausreichend wirksam oder nicht verträglich sind.

Bei welchen Erkrankungen kann medizinisches Cannabis unterstützend wirken?

Die Entscheidung zur Cannabistherapie erfolgt immer individuell. Mögliche Anwendungsgebiete sind:

  • Chronische Schmerzen (z. B. neuropathisch, rheumatisch, tumorassoziiert)
  • Multiple Sklerose (insbesondere bei Spastik und schmerzbedingten Schlafstörungen)
  • Tumorerkrankungen (zur Appetitanregung, gegen Übelkeit, zur Schmerzmodulation)
  • Post-COVID- und Long-COVID-Symptome mit chronischer Erschöpfung und Schlafstörungen
  • Tourette-Syndrom (zur Reduktion von Tics in ausgewählten Fällen)
  • Palliativmedizinische Situationen, in denen Standardmedikamente nicht ausreichen

Wichtig: Die Wirksamkeit ist nicht bei allen Patienten gleich – sie hängt vom Krankheitsbild, vom individuellen Stoffwechsel und von der Auswahl der Cannabinoide ab (z. B. THC-dominant, CBD-dominant oder ausgewogen).

Wie wirkt medizinisches Cannabis?

Cannabis enthält Wirkstoffe wie Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), die auf das endogene Cannabinoidsystem des Körpers wirken – ein Netzwerk von Rezeptoren, das u. a. Schmerzempfinden, Appetit, Stimmung, Muskelspannung und Schlaf reguliert. Über diese Rezeptoren kann Cannabis regulierend, entspannend und in manchen Fällen auch schmerzlindernd wirken.

Je nach Zusammensetzung kann Cannabis:

  • die Schmerzwahrnehmung modulieren
  • die Muskelspannung senken (z. B. bei Spastiken)
  • den Appetit steigern
  • beruhigend auf das Nervensystem wirken
  • den Schlaf verbessern
  • Übelkeit reduzieren

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie bei jedem Medikament können auch bei Cannabis Nebenwirkungen auftreten. Dazu gehören:

  • Müdigkeit und Konzentrationsstörungen
  • Schwindel oder Benommenheit
  • Mundtrockenheit
  • Appetitzunahme
  • in höheren Dosen: Übelkeit, Kreislaufschwäche oder Unruhe

Bei sorgfältiger Dosisanpassung sind diese Effekte meist mild und reversibel. Eine physische Abhängigkeit ist unter medizinischer Kontrolle sehr selten – das Risiko für eine psychische Gewöhnung besteht vor allem bei nichtmedizinischem, unkontrolliertem Gebrauch. Im Rahmen einer ärztlich begleiteten Therapie ist dieses Risiko deutlich minimiert.

Verschreibung in unserer Praxis – ausschließlich auf Privatrezept

Obwohl Cannabis grundsätzlich auf Kassenrezept verschrieben werden kann, setzt dies eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse voraus. Aus wirtschaftlich-rechtlichen Gründen (Stichwort: Wirtschaftlichkeitsgebot und Regressanspruch bis zu zehn Jahre rückwirkend) können wir eine Verordnung nur auf Privatrezept anbieten. Das bedeutet: Die Kosten für das Medikament tragen Sie selbst. Eine Beratung zur medizinischen Eignung und Substanzauswahl erfolgt individuell und es besteht keine Verpflichtung zur Dauertherapie – jede Behandlung ist zeitlich und diagnostisch offen gestaltet.

Fazit: Cannabis ist kein Wundermittel – aber es kann ein wertvoller Bestandteil eines ganzheitlichen Therapiekonzepts sein, insbesondere bei chronischen, austherapierten oder schwer behandelbaren Erkrankungen. In unserer Praxis erfolgt der Einsatz stets auf Basis medizinischer Notwendigkeit, ärztlicher Erfahrung und individueller Abstimmung.

Für eine diskrete und strukturierte Beratung zum Thema Cannabis vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Wichtige Informationen

IGeL sind zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie umfassen unter anderem ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Laboranalysen, Ultraschalluntersuchungen, Reiseimpfungen sowie Sport- und Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Kosten trägt der Patient selbst, da es sich um freiwillige Zusatzleistungen handelt.

Vor der Durchführung erhalten Sie eine transparente Aufklärung über Nutzen und Kosten, sodass Sie eine bewusste Entscheidung treffen können. Unser Ziel ist es, Sie fair und umfassend zu informieren. Bei Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung.

Buchen Sie jetzt Ihren Termin online