Bewerber benötigen für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Absatz 9 und § 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.

Diese Bescheinigung soll der Fahrerlaubnisbehörde Kenntnisse darüber verschaffen, ob bei dem Bewerber Beeinträchtigungen des körperlichen oder geistigen Leistungsvermögens vorliegen, die Bedenken gegen seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen und gegebenenfalls Anlass für eine weitergehende Untersuchung vor Erteilung der Fahrerlaubnis geben. Hierfür reicht in der Regel eine orientierende Untersuchung (Screening). Im Zweifel ist die Konsultation von anderen Ärzten nicht ausgeschlossen.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Wichtige Informationen

IGeL sind zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie umfassen unter anderem ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Laboranalysen, Ultraschalluntersuchungen, Reiseimpfungen sowie Sport- und Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Kosten trägt der Patient selbst, da es sich um freiwillige Zusatzleistungen handelt.

Vor der Durchführung erhalten Sie eine transparente Aufklärung über Nutzen und Kosten, sodass Sie eine bewusste Entscheidung treffen können. Unser Ziel ist es, Sie fair und umfassend zu informieren. Bei Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung.

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