Gesundheitsatteste – medizinische Leistung mit rechtlichem Rahmen
Gesundheitsatteste werden im ärztlichen Alltag häufig angefragt – sei es für den Arbeitgeber, für Versicherungen, Reiseveranstalter, Behörden, Bildungseinrichtungen oder private Zwecke. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Kassenleistung, sondern um eine individuelle ärztliche Leistung auf Wunsch des Patienten.
Wenn Sie also ein Attest benötigen – unabhängig vom Inhalt oder Zweck – handelt es sich um eine individuelle Privatleistung, die nach GOÄ abgerechnet werden muss. Die Kosten hierfür sind in der Regel überschaubar, aber verbindlich. Die Abrechnung erfolgt fair, transparent und rechtssicher. Sie erhalten auf Wunsch selbstverständlich eine Quittung oder Rechnung zur Vorlage bei Dritten (z. B. Arbeitgeber, Versicherung, Schule).
Gebührenpflicht gemäß GOÄ
Die Ausstellung eines Attests ist eine gebührenpflichtige Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Art und Umfang des Attests kommen unterschiedliche GOÄ-Ziffern zur Anwendung (z. B. Nr. 70 für einfache Bescheinigungen, Nr. 75 für ausführliche Zeugnisse). Die Abrechnung erfolgt stets transparent und nachvollziehbar.
Ein kostenloses Ausstellen von Attesten ist rechtlich nicht zulässig – selbst wenn die Bescheinigung „nur eine Zeile“ umfasst. Der Grund: Die ärztliche Mitwirkung beinhaltet immer eine fachliche Prüfung und Verantwortung und ist damit nicht bloß ein Gefälligkeitsschreiben.
Aber ein kostenloses Attest würde nicht nur gegen das ärztliche Berufsrecht verstoßen, sondern wäre auch wettbewerbswidrig, da andere Praxen benachteiligt würden. Die Ärztekammern weisen regelmäßig darauf hin, dass kostenlose Atteste eine unzulässige Vorteilsgewährung darstellen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Wichtige Informationen
IGeL sind zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie umfassen unter anderem ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Laboranalysen, Ultraschalluntersuchungen, Reiseimpfungen sowie Sport- und Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Kosten trägt der Patient selbst, da es sich um freiwillige Zusatzleistungen handelt.
Vor der Durchführung erhalten Sie eine transparente Aufklärung über Nutzen und Kosten, sodass Sie eine bewusste Entscheidung treffen können. Unser Ziel ist es, Sie fair und umfassend zu informieren. Bei Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung.