Hautkrebsvorsorge – Kassenleistung ab 35 Jahren
Die Hautkrebsvorsorge ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen und kann alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden – auch direkt in unserer Hausarztpraxis.
Im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung wird die Haut des gesamten Körpers auf auffällige Veränderungen wie Leberflecken, Hautverfärbungen oder nicht heilende Hautstellen untersucht. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten.
Bei auffälligen Befunden erfolgt eine gezielte Überweisung zur weiteren Abklärung durch eine dermatologische Fachpraxis.