Jugendarbeitsschutzuntersuchung – Pflichtuntersuchung vor dem Start ins Berufsleben

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Sie dient dem Schutz der Gesundheit junger Menschen und stellt sicher, dass der gewählte Beruf keine gesundheitlichen Risiken mit sich bringt.

Was wird untersucht?

Im Rahmen der Untersuchung prüfen wir:

  • den allgemeinen Gesundheitszustand
  • Körpergröße, Gewicht und Blutdruck
  • Seh- und Hörvermögen
  • körperliche Belastbarkeit in Bezug auf die geplante Tätigkeit
  • evtl. Impfstatus

Außerdem erfolgt eine kurze Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz sowie zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Suchtprävention.

Was müssen Sie mitbringen?

  • den Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie vom Einwohnermeldeamt erhalten
  • den Impfausweis, falls vorhanden
  • ggf. eine Brille oder Hörhilfe
  • Einverständniserklärung der Eltern, wenn Sie unter 16 Jahre alt sind

Die Untersuchung ist kostenfrei und wird durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Eine Folgeuntersuchung ist erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis nach einem Jahr fortgesetzt wird.

Bitte vereinbaren Sie vorab online einen Termin in unserer Praxis.

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