Krebs erkennen, bevor er entsteht oder Beschwerden macht: Das ist das Ziel der Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung. In Deutschland haben Frauen sowie Männer einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich im Lauf ihres Lebens auf verschiedene Krebsarten hin untersuchen zu lassen. Dazu gehören Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs. Die Kosten der Untersuchungen übernehmen die Krankenkassen.
Früherkennung von Prostatakrebs – Neue Leitlinie ersetzt Tastuntersuchung
Die medizinischen Leitlinien zur Früherkennung von Prostatakrebs wurden aktualisiert:
Die rektal-digitale Untersuchung (Tastuntersuchung der Prostata über den Enddarm) wird nicht mehr standardmäßig empfohlen.
Diese Entscheidung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass die Tastuntersuchung in der Frühdiagnostik eine geringe Aussagekraft besitzt und viele Karzinome auf diesem Weg unentdeckt bleiben können.
Stattdessen rücken moderne, aussagekräftigere Verfahren in den Vordergrund:
die Bestimmung des PSA-Werts (prostataspezifisches Antigen) im Blut ergänzende bildgebende Diagnostik
In unserer Praxis orientieren wir uns an diesen aktuellen Empfehlungen. Die Tastuntersuchung kann in Einzelfällen weiterhin sinnvoll sein – etwa bei auffälligen PSA-Werten oder bestehenden Beschwerden – wird jedoch nicht mehr routinemäßig im Rahmen der Früherkennung durchgeführt.
Allerdings werden die Kosten der PSA Untersuchung im Moment noch nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und müssen daher selbst getragen werden.