D,L-Methadon ist ein vollsynthetisch hergestelltes Opioid. L-Methadon ist reiner Agonist am μOpioid-Rezeptor. Methadon hat eine stark schmerzstillende Wirksamkeit. D,L-Methadon ist ein chirales Molekül, es liegt daher in der Regel als 1:1-Gemisch (Racemat) von zwei spiegelbildlichen Molekülen (Enantiomeren) vor, dem D-Methadon und L-Methadon.

Das linksdrehende L-Methadon (Levomethadon) hat eine starke analgetische Potenz. Das rechtsdrehende D-Methadon ist der stärkste bekannte Hustenblocker und ist auch verantwortlich für die starke Wirkung des Razemates auf Nervenschmerzen. Darüberhinaus kann es den Wirkverlust von Opioiden (Toleranzentwicklung) binnen kürzester Zeit aufheben, weshalb diese Toleranz unter D,L-Methadon nicht auftritt. Methadon ist ein zugelassenes und kassenübliches Arzneimittel in der Drogenersatztherapie und der Schmerztherapie.

Für die Schmerztherapie gibt es bis jetzt in Deutschland kein Fertigarzneimittel. Die einprozentige Methadon-Lösung muss von einer Apotheke als Rezeptur hergestellt werden. Ein sogenannter Off-Label-Einsatz von Methadon außerhalb der zugelassenen Indikationsgebiete ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Methadon ist zudem ein preiswertes Medikament.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Wichtige Informationen

IGeL sind zusätzliche medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Sie umfassen unter anderem ergänzende Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Laboranalysen, Ultraschalluntersuchungen, Reiseimpfungen sowie Sport- und Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Kosten trägt der Patient selbst, da es sich um freiwillige Zusatzleistungen handelt.

Vor der Durchführung erhalten Sie eine transparente Aufklärung über Nutzen und Kosten, sodass Sie eine bewusste Entscheidung treffen können. Unser Ziel ist es, Sie fair und umfassend zu informieren. Bei Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung.

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