Orales bioidentisches Testosteron

medizinisch möglich, aber nicht als Fertigarznei verfĂŒgbar

Ganzheitliche Behandlungen mit medizinischer Betreuung

Exklusive Kombinationsbehandlung mit ausgezeichneter 3D-Lipomed Technik

In bestimmten Situationen kann eine Testosterontherapie erforderlich sein, die eine flexible Dosierung, tageszeitliche Steuerung und individuelle Anpassung erlaubt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum ein bioidentisches, orales TestosteronprĂ€parat in öliger Lösung nicht als Fertigarzneimittel erhĂ€ltlich ist – obwohl es in spezialisierten Praxen unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt wird.

Bioidentisches Testosteron ist chemisch identisch mit dem körpereigenen Hormon. Es handelt sich daher um einen nicht patentierbaren Wirkstoff, wodurch die Entwicklung als marktfĂ€higes Fertigarzneimittel fĂŒr pharmazeutische Unternehmen wirtschaftlich kaum interessant ist. Zugelassene PrĂ€parate basieren daher meist auf chemisch modifizierten Formen, die patentfĂ€hig sind – z. B. Testosteronundekanoat in Injektions- oder Kapselform.

Bioidentisches Testosteron in öliger Lösung ist kein zugelassenes Arzneimittel, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen als Rezeptur nach § 21 Abs. 2 AMG hergestellt und Ă€rztlich verordnet werden – bei gegebener medizinischer Indikation und unter Beachtung der Therapiefreiheit. Diese Therapieform ist nicht Gegenstand der Leitlinienversorgung und stellt keine regulĂ€re Erstlinientherapie dar. Sie wird ausschließlich nach individueller PrĂŒfung und in enger Abstimmung mit dem Patienten eingesetzt.

Die orale Gabe von Hormonen wurde lange kritisch bewertet – insbesondere aufgrund frĂŒherer Substanzen mit verĂ€ndertem MolekĂŒlbau, die lebertoxisch wirken konnten. Bioidentisches Testosteron in öliger Lösung ist davon chemisch zu unterscheiden. Dennoch erfordert jede orale Hormontherapie eine sorgfĂ€ltige Ă€rztliche PrĂŒfung und Verlaufskontrolle, insbesondere im Hinblick auf Resorption, Stoffwechsel und Feedbackachsen.

Wenn bei einem Patienten eine indikationsbasierte Entscheidung fĂŒr diese Applikationsform getroffen wird, erfolgt die Verordnung nicht ĂŒber den regulĂ€ren Arzneimittelmarkt, sondern ausschließlich als individuelle Rezeptur ĂŒber spezialisierte Apotheken.

Rechtlicher Hinweis

Bei bioidentischem oralem Testosteron in öliger Lösung handelt es sich um ein nicht zugelassenes Arzneimittel im Sinne des AMG, das nur unter den Ausnahmen des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG (Rezepturarzneimittel) im Rahmen Ă€rztlicher Therapiehoheit verordnet werden darf.

Eine Anwendung erfolgt ausschließlich nach individueller Indikationsstellung, ausfĂŒhrlicher AufklĂ€rung und unter Ă€rztlicher Überwachung. Es werden keine Aussagen ĂŒber eine generelle Wirksamkeit, Überlegenheit oder ZweckmĂ€ĂŸigkeit getroffen.